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   KG, 28.10.2021 - 5 Ws 237/21 - 121 AR 216/21   

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https://dejure.org/2021,65317
KG, 28.10.2021 - 5 Ws 237/21 - 121 AR 216/21 (https://dejure.org/2021,65317)
KG, Entscheidung vom 28.10.2021 - 5 Ws 237/21 - 121 AR 216/21 (https://dejure.org/2021,65317)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 5 Ws 237/21 - 121 AR 216/21 (https://dejure.org/2021,65317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 StGB, § 64 StGB, § 112 StPO, § 126a Abs 1 StPO
    Anordnung der einstweilige Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 ; StPO § 126a Abs. 1
    1. Die einstweilige Unterbringung kommt nicht in allen Fällen des § 64 StGB in Betracht, weil eine (endgültige) Unterbringung des Betroffenen in einer Entziehungsanstalt auch dann möglich ist, wenn er bei Begehung der Tat uneingeschränkt schuldfähig gewesen ist, während § ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StPO § 126a Abs. 1
    Einstweilige Unterbringung bei Verminderung der Schuldfähigkeit Ursächlicher Zusammenhang zwischen Tat und Hang Symptomatischer Zusammenhang von Tat und Hang bei Unterbringung in Entziehungsanstalt Orientierung an dringendem Tatverdacht bei Feststellung der dringenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus KG, 28.10.2021 - 5 Ws 237/21
    Für die Annahme der Voraussetzungen des § 64 StGB infolge der Anwendung des Zweifelssatzes ist - anders als etwa bei der Frage verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB - kein Raum (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 308, 309; Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 621/17 -, BeckRS 2018, 40375, Rn. 10; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 39 ff.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 64 Rn. 14).
  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 621/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus KG, 28.10.2021 - 5 Ws 237/21
    Für die Annahme der Voraussetzungen des § 64 StGB infolge der Anwendung des Zweifelssatzes ist - anders als etwa bei der Frage verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB - kein Raum (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 308, 309; Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 621/17 -, BeckRS 2018, 40375, Rn. 10; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 39 ff.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 64 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 3 Ws 220/08

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Haftbeschwerde nach Urteilsverkündung

    Auszug aus KG, 28.10.2021 - 5 Ws 237/21
    Das Beschwerdegericht kann in diesen Fällen den dringenden Tatverdacht nur in eingeschränktem Umfang prüfen, weil es nicht über dieselben unmittelbaren Erkenntnismöglichkeiten wie der Tatrichter verfügt, der sich auf der Grundlage einer in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme von der Schuld des Angeklagten überzeugt hat (vgl. etwa OLG Hamm NStZ 2008, 649; KG, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 1 Ws 52/11 - Senat, Beschlüsse vom 4. Januar 2018 ? 5 Ws 242/17 - und vom 8. Februar 2016 - 5 Ws 12/16 -, juris Rdnr. 5).
  • OLG Naumburg, 21.01.2011 - 1 Ws 52/11

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Anforderungen an die Gewährung

    Auszug aus KG, 28.10.2021 - 5 Ws 237/21
    Das Beschwerdegericht kann in diesen Fällen den dringenden Tatverdacht nur in eingeschränktem Umfang prüfen, weil es nicht über dieselben unmittelbaren Erkenntnismöglichkeiten wie der Tatrichter verfügt, der sich auf der Grundlage einer in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme von der Schuld des Angeklagten überzeugt hat (vgl. etwa OLG Hamm NStZ 2008, 649; KG, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 1 Ws 52/11 - Senat, Beschlüsse vom 4. Januar 2018 ? 5 Ws 242/17 - und vom 8. Februar 2016 - 5 Ws 12/16 -, juris Rdnr. 5).
  • KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16

    Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes

    Auszug aus KG, 28.10.2021 - 5 Ws 237/21
    Das Beschwerdegericht kann in diesen Fällen den dringenden Tatverdacht nur in eingeschränktem Umfang prüfen, weil es nicht über dieselben unmittelbaren Erkenntnismöglichkeiten wie der Tatrichter verfügt, der sich auf der Grundlage einer in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme von der Schuld des Angeklagten überzeugt hat (vgl. etwa OLG Hamm NStZ 2008, 649; KG, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 1 Ws 52/11 - Senat, Beschlüsse vom 4. Januar 2018 ? 5 Ws 242/17 - und vom 8. Februar 2016 - 5 Ws 12/16 -, juris Rdnr. 5).
  • KG, 18.07.2018 - 5 Ws 78/18

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Begehung einer Straftat nach Ablauf

    Auszug aus KG, 28.10.2021 - 5 Ws 237/21
    Die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 5 Ws 78/18 -, juris Rn. 36, m. w. Nachw.).
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